Zusatzqualifikationen
Mit der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten wird zwar die berufsrechtliche Anerkennung zur Durchführung von Psychotherapie mit allen Altersgruppen erlangt, nicht aber die sozialrechtliche. Um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren behandeln zu können, benötigen Psychologische Psychotherapeuten eine Ergänzungsqualifikation. Diese kann bereits während der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in begonnen werden und umfasst laut Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 4 folgende Ausbildungsbestandteile:
Inhalt
200 Stunden Theorie
Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie:
180 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens fünf dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen
45 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)
Für das Richtlinienverfahren Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie:
200 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens vier dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen
50 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)
Weitere Informationen erhalten Sie am MAPP-Institut.
Gebühren
- theoretische Weiterbildung2000,00 €
- Supervision25,00 €/Std.im Gruppensetting
- Supervision100,00 €/Std.im Einzelsetting
- Aufnahmegebühr75,00 €
- Prüfungsgebühr280,00 €
Einnahmen
Die Teilnehmer*innen der Zusatzqualifikation erhalten für die Behandlungsstunden eine anteilige Vergütung in Höhe von 50%.
Werden die Behandlungsstunden ausschließlich unter Gruppensupervision durchgeführt, ergibt sich ein Gewinn von mindestens 5.445,00 € während der Zusatzqualifikation.
Inhalt, Gebühren & Einnahmen
Um eine Doppelapprobation im gleichen Richtlinienverfahren zu erlangen, muss die erste Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt sein. Zudem müssen die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen gem. § 5 Abs. 2 PsychThG vor Beginn der zweiten Ausbildung vorliegen.
Für die Doppelapprobation sind dann folgende Ausbildungsbestandteile zu absolvieren:
Inhalt
200 Stunden Theorie (1/3 aus dem A-Bereich, 2/3 aus dem B-Bereich)
400 Stunden Praktische Tätigkeit 1 (Klinisches Praktikum)
200 Stunden Praktische Tätigkeit 2 (ambulantes Praktikum)
200 Behandlungsstunden mit mindestens sechs dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen
50 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)
Die Selbsterfahrung wird in vollem Umfang angerechnet, sofern das Richtlinienverfahren beibehalten wird.
Weitere Informationen erhalten Sie am MAPP-Institut.
Gebühren
- Ausbildungsgebühren5.490,00 €
- Supervision25,00 €/Std.im Gruppensetting
- Supervision100,00 €/Std.im Einzelsetting
- Aufnahmegebühr150,00 €
- Prüfungsgebühr490,00 €
Einnahmen
Die Teilnehmer*innen in der Ausbildung zur Doppelapprobation erhalten für die Behandlungsstunden eine anteilige Vergütung in Höhe von 50%.
Benefits während der Ausbildung
- Begrüßungspaket
- Zugang zur Hogrefe-Testothek
- Zugang zu Consularia (Online-Patientenbehandlung)
- Eigene Mail-Adresse und Zugriff auf internes Portal mit allen relevanten Formularen
- Bundesweites Kooperationsnetzwerk für die Praktische Tätigkeit, Praktische Ausbildung und Supervisoren ermöglichen wohnortnahe Tätigkeiten
- Übernahme der Anerkennungsgebühren von neuen Kooperationspartnern
- Möglichkeit zu Online-Supervisionen
- Angebot einer kostenfreien praxisbegleitende Supervision 4x/Jahr
- Kostenfreie Nutzung der Ambulanzräume
- Patientenbehandlungen in der eigenen Praxis möglich
- Kostenfreies Prüfungsvorbereitungsseminar
Für interessierte Ausbildungsteilnehmer *innen des MAPP-Instituts, die nach der Approbationsprüfung innerhalb von 12 Monaten die Doppelapprobation beginnen, entfallen die Aufnahmegebühren.
In der Psychotherapievereinbarung ist EMDR als Behandlungsmethode in der Einzeltherapie bei Erwachsenen als abrechnungsrelevante Zusatzqualifikation für die anerkannten Richtlinienverfahren zugelassen worden.
Das MAPP-Institut unterhält zur Qualifizierung für diese Abrechnungsgenehmigung seit 2016 eine Kooperation mit dem EMDR Traumainstitut Oliver Schubbe in Berlin.
Die Kooperation bezieht sich auf die Planung, Organisation und Durchführung von EMDR-Fortbildungen als Voraussetzung für die EMDR-Zusatzqualifikation im Sinne von §§ 5 und 6 Abs. 8 bzw. Abs. 7 der „Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung“ vom 15.12.2014 (Psychotherapievereinbarung).
Vor Beginn der Qualifizierung ist mit dem MAPP-Institut ein Qualifizierungsvertrag abzuschließen.
Inhalt
- 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR
- 40 Stunden Einzeltherapie mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten
- mindestens 10 Stunden Supervision
Abschluss der Qualifikation
Nach Vorlage aller Nachweise zu den geforderten Qualifikationsbestandteilen wird ein kostenpflichtiges Zertifikat erstellt. Dieses dient zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung, um die Abrechnungsgenehmigung für die Durchführung und Abrechnung von EMDR zu beantragen.
Kosten
Die Kosten für die Theorieseminare erfahren Sie beim Traumainstitut Oliver Schubbe in Berlin.
- Verwaltungsgebühr250,00 €für das Zertifikat am MAPP-Institut