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Zusatzqualifikationen

Ergänzungsqualifikation
Kinder und Jugendliche

Inhalt, Gebühren & Einnahmen

Mit der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten wird zwar die berufsrechtliche Anerkennung zur Durchführung von Psychotherapie mit allen Altersgruppen erlangt, nicht aber die sozialrechtliche. Um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren behandeln zu können, benötigen Psychologische Psychotherapeuten eine Ergänzungsqualifikation. Diese kann bereits während der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in begonnen werden und umfasst laut Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 4 folgende Ausbildungsbestandteile:

Inhalt

200 Stunden Theorie

Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie:

180 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens fünf dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen

45 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)

Für das Richtlinienverfahren Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie:

200 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens vier dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen

50 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)

Weitere Informationen erhalten Sie am MAPP-Institut.

Gebühren

  • theoretische Weiterbildung
    2000,00 €
  • Supervision
    25,00 €/Std.
    im Gruppensetting
  • Supervision
    100,00 €/Std.
    im Einzelsetting
  • Aufnahmegebühr
    75,00 €
  • Prüfungsgebühr
    280,00 €

Einnahmen

Die Teilnehmer*innen der Zusatzqualifikation erhalten für die Behandlungsstunden eine anteilige Vergütung in Höhe von 50%.

Werden die Behandlungsstunden ausschließlich unter Gruppensupervision durchgeführt, ergibt sich ein Gewinn von mindestens 5.445,00 € während der Zusatzqualifikation.

Doppelapprobation

Inhalt, Gebühren & Einnahmen

Um eine Doppelapprobation im gleichen Richtlinienverfahren zu erlangen, muss die erste Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt sein. Zudem müssen die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen gem. § 5 Abs. 2 PsychThG vor Beginn der zweiten Ausbildung vorliegen.

Für die Doppelapprobation sind dann folgende Ausbildungsbestandteile zu absolvieren:

Inhalt

200 Stunden Theorie (1/3 aus dem A-Bereich, 2/3 aus dem B-Bereich)

400 Stunden Praktische Tätigkeit 1 (Klinisches Praktikum)

200 Stunden Praktische Tätigkeit 2 (ambulantes Praktikum)

200 Behandlungsstunden mit mindestens sechs dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen

50 Stunden Supervision (i.d.R. als Gruppensupervision)

Die Selbsterfahrung wird in vollem Umfang angerechnet, sofern das Richtlinienverfahren beibehalten wird.

Weitere Informationen erhalten Sie am MAPP-Institut.

Gebühren

  • Ausbildungsgebühren
    5.490,00 €
  • Supervision
    25,00 €/Std.
    im Gruppensetting
  • Supervision
    100,00 €/Std.
    im Einzelsetting
  • Aufnahmegebühr
    150,00 €
  • Prüfungsgebühr
    490,00 €

Einnahmen

Die Teilnehmer*innen in der Ausbildung zur Doppelapprobation erhalten für die Behandlungsstunden eine anteilige Vergütung in Höhe von 50%.

Benefits während der Ausbildung

  • Begrüßungspaket
  • Zugang zur Hogrefe-Testothek
  • Zugang zu Consularia (Online-Patientenbehandlung)
  • Eigene Mail-Adresse und Zugriff auf internes Portal mit allen relevanten Formularen
  • Bundesweites Kooperationsnetzwerk für die Praktische Tätigkeit, Praktische Ausbildung und Supervisoren ermöglichen wohnortnahe Tätigkeiten
  • Übernahme der Anerkennungsgebühren von neuen Kooperationspartnern
  • Möglichkeit zu Online-Supervisionen
  • Angebot einer kostenfreien praxisbegleitende Supervision 4x/Jahr
  • Kostenfreie Nutzung der Ambulanzräume
  • Patientenbehandlungen in der eigenen Praxis möglich
  • Kostenfreies Prüfungsvorbereitungsseminar

Für interessierte Ausbildungsteilnehmer *innen des MAPP-Instituts, die nach der Approbationsprüfung innerhalb von 12 Monaten die Doppelapprobation beginnen, entfallen die Aufnahmegebühren.

Gruppenpsychotherapie

Die Qualifikation zur Gruppenpsychotherapie in den beiden Richtlinienverfahren TP und VT wird bei uns entsprechend den §§ 6 Abs.5 bzw. 7 Abs.4 der Psychotherapievereinbarung angeboten. Auf der Basis der jeweils vorliegenden Fachkunde können KollegInnen mit Arztregistereintrag und Kassensitz nach Abschluss dieser Qualifikation die zusätzliche Abrechnungsgenehmigung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung können die Qualifizierung schon während der Grundausbildung absolvieren und erhalten das Zertifikat nach Erreichen der Fachkunde.

Es wird empfohlen, die drei Theorieseminare in entsprechender Reihenfolge zu belegen.

Inhalt

  • 24 Doppelstunden Theorie der Gruppenpsychotherapie
  • 40 Doppelstunden Gruppen-Selbsterfahrung (kann meist aus der Grundausbildung eingebracht werden)
  • eigenständige Durchführung von 60 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie (á 100 Minuten)
  • 40 Stunden Supervision bei einem/einer anerkannten Supervisor*in für Gruppenpsychotherapie im eigenen Richtlinienverfahren

Kosten

  • Gebühr
    280,00 €
    für approbierte Psychotherapeuten, Ärzte und Menschen mit fachlichem Interesse an psychosozialen und sozialpädagogischen Themen pro Theorieblock
  • reduzierte Gebühr
    150,00 €
    für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und Studierende pro Theorieblock
  • Zertifikat
    250,00 €
    für die Erstellung eines Zertifikates

Einnahmen

anteilige Vergütung der Behandlungsstunden mit 50% für externe Teilnehmer*innen.

EMDR

In der Psychotherapievereinbarung ist EMDR als Behandlungsmethode in der Einzeltherapie bei Erwachsenen als abrechnungsrelevante Zusatzqualifikation für die anerkannten Richtlinienverfahren zugelassen worden.

Das MAPP-Institut unterhält zur Qualifizierung für diese Abrechnungsgenehmigung seit 2016 eine Kooperation mit dem EMDR Traumainstitut Oliver Schubbe in Berlin.

Die Kooperation bezieht sich auf die Planung, Organisation und Durchführung von EMDR-Fortbildungen als Voraussetzung für die EMDR-Zusatzqualifikation im Sinne von §§ 5 und 6 Abs. 8 bzw. Abs. 7 der „Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung“ vom 15.12.2014 (Psychotherapievereinbarung).

Vor Beginn der Qualifizierung ist mit dem MAPP-Institut ein Qualifizierungsvertrag abzuschließen.

Inhalt

  • 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR
  • 40 Stunden Einzeltherapie mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten
  • mindestens 10 Stunden Supervision

Abschluss der Qualifikation

Nach Vorlage aller Nachweise zu den geforderten Qualifikationsbestandteilen wird ein kostenpflichtiges Zertifikat erstellt. Dieses dient zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung, um die Abrechnungsgenehmigung für die Durchführung und Abrechnung von EMDR zu beantragen.

Kosten

Die Kosten für die Theorieseminare erfahren Sie beim Traumainstitut Oliver Schubbe in Berlin.

  • Verwaltungsgebühr
    250,00 €
    für das Zertifikat am MAPP-Institut

Informationsblatt EMDR

Hypnosetherapie

Die erfolgreiche Teilnahme an den Hypnose-Kursen Grundkurs I und Grundkurs II berechtigt PsychotherapeutInnen bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung gegenüber der KV zur Abrechnung der EBM Ziffer 35120 bzw. der GOÄ Ziffer 845. Das Curriculum der Grundkurse orientiert sich an Inhalten der Deutschen Gesellschaft für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training (DGÄHAT) und der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e.V. (MEG) und stellt Aspekte der klassischen und der modernen Hypnose dar.

Die Hypnose-Kurse sind unabhängig voneinander buchbar. Ein Beginn des Curriculums wird jedoch in der üblichen Reihenfolge (GK I und GK II) empfohlen.

Inhalt

  • 16 Doppelstunden Theorieseminar

Kosten

  • Gebühr
    280,00 €
    für approbierte Psychotherapeuten, Ärzte und Menschen mit fachlichem Interesse an psychosozialen und sozialpädagogischen Themen pro Grundkurs
  • reduzierte Gebühr
    150,00 €
    für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und Studierende pro Grundkurs

Kontakt

MAPP-Institut
Klausenerstraße 12
39112 Magdeburg

Telefon: +49 (0)391 / 535 588 7
Telefax: +49 (0)391 / 535 588 98
E-Mail: info@mapp-institut.de

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