Aktuelles
Nützliches
Unsere Kooperationspartner für die Ausbildung
Die psychotherapeutische Ausbildung des MAPP-Institutes, die in allen Teilen dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Genüge leistet, verlangt vielfältige praktische Erfahrungen.
Für die Ausbildungsabschnitte der Praktischen Tätigkeit sowie der Praktischen Ausbildung hält das MAPP-Institut ein umfangreiches Netzwerk an Kooperationspartnern aus dem gesamten Bundesgebiet vor, womit eine wohnortnahe Ausbildung gewährleistet wird.
Da wir das Netzwerk kontinuierlich erweitern, verändern sich die entsprechenden Listen der Kooperationspartner immer wieder.
Aktuelle Listen zu den Bereichen:
- Praktische Tätigkeit 1 und 2 (Kliniken und ambulante Einrichtungen)
- Praktische Ausbildung (Lehrpraxen)
- Supervision (für die Praktische Ausbildung)
- Einzelselbsterfahrung
finden Ausbildungsteilnehmer*innen im Dateimanager des MAPPSYS.
Ausbildungsinteressierte können die Listen per E-Mail unter info@mapp-institut.de anfordern.
Ausbildungsangebot
Ausbildungen am MAPP
Fort- und Weiterbildung am MAPP
Karriere
Wichtige Infos
Beratung für Aus- und Weiterbildungsinteressent*innen
Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den Beginn, Zulassungsbedingungen und die Durchführungsmodalitäten der einzelnen Aus- und Weiterbildungsgänge am MAPP-Institut. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle Situation und besprechen einen beispielhaften Verlauf für Sie. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon unter: 0391/53 55 887 oder per E-Mail: info@mapp-institut.de
Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (VT & TP)
- wie Erwachsenenpsychotherapie
- Diplom- oder Masterabschluss der Pädagogik oder Sozialpädagogik
- Bachelor in Pädagogik/Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit
- Diplom- Heilpädagogik
- Diplom- Musiktherapie
Im Einzelfall können bestimmte Fächer oder Fächerkombinationen, die oben nicht aufgelistet sind, trotzdem zur Zulassung, insbesondere im KJP-Bereich, berechtigen. Dies ist dann der Fall, wenn der fragliche Abschluss als Äquivalent zu den zulassungsfähigen alten Diplom-Abschlüssen anzusehen ist. Eine Äquivalenzbescheinigung stellt das zuständige Prüfungsamt der jeweiligen Universität/Hochschule aus, an der der Abschluss erlangt worden ist. Der fragliche Abschluss und/oder die Bescheinigung ist dann beim Landesprüfungsamt (LPA) Sachsen-Anhalt (Frau Schönian: 0345-5143264) einzureichen. Falls weitere Fragen bestehen, nutzen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen oder kontaktieren Sie uns gerne unter: 0391/ 53 55 887 oder info@mapp-institut.de
Infotermine zur Psychotherapeutenausbildung
Fragen Sie auch gern Informationen an unter: info@mapp-institut.de oder erbitten Sie diese telefonisch unter: 0391/ 53 55 887.