Zusatzqualifikationen im MAPP-Institut
Mit der Approbation Psychologische Psychotherapeut*in wird die berufsrechtliche Anerkennung zur Durchführung von Psychotherapie mit allen Altersgruppen erlangt, nicht aber die sozialrechtliche. Diese ist erforderlich, um Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Mit der fachlichen Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen können Psychologische Psychotherapeut*innen die sozialrechtliche Anerkennung erlangen, die für die Behandlung und Abrechnung von Leistungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren notwendig ist. Diese kann bereits während der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in begonnen werden.
Für die Zusatzqualifikation sind folgende Ausbildungsbestandteile zu absolvieren:
Bestandteile
- 200 Stunden Theorie
- 200 Behandlungsstunden mit mindestens 3 dokumentierten Behandlungsfällen
- 50 Stunden Supervision
- Abschlussgespräch
- Die Selbsterfahrung wird in vollem Umfang aus der Ausbildung angerechnet
Dauer
3 Jahre
Weitere Informationen erhalten Sie am MAPP-Institut.
Gebühren
- theoretische Weiterbildung4.490,00 €
- Supervision27,50 €/Std.im Gruppensetting
- Supervision110,00 €/Std.im Einzelsetting
- Auswahlgespräch150,00 €
- Prüfungsgebühr349,00 €
Einnahmen
Die Teilnehmenden der Zusatzqualifikation erhalten für die Behandlungsstunden eine anteilige Vergütung in Höhe von 50%.
Werden die Behandlungsstunden ausschließlich unter Gruppensupervision durchgeführt, ergibt sich ein Gewinn von mindestens 5.445,00 € während der Zusatzqualifikation.