2 Jahre
So lange dauert die Doppelapprobation am MAPP-Institut.
So lange dauert die Doppelapprobation am MAPP-Institut.
200 Std. Theorie · 600 Std. Praktische Tätigkeit · 200 Behandlungsstunden · 50 Std. Supervision
Was Sie in Ihrer KJP-Ausbildung absolviert haben, zählt.
Die Doppelapprobation ermöglicht Ihnen den berufsrechtlich vollwertigen Zugang zur Behandlung Erwachsener mit entsprechender Approbation.
Damit erweitern Sie Ihr Behandlungsspektrum auf alle Altersgruppen.
Sie profitieren von einer verkürzten Ausbildung, erhalten aber die gleiche hochwertige Qualifikation, da Sie nur die Anteile absolvieren, die nach Ihrer KJP-Ausbildung noch fehlen.
200 Stunden Theorie (1/3 Grundlagen-Seminare, 2/3 vertiefende Seminare)
Aufbauend auf Ihrem Vorwissen – kein Wiederholen von Grundlagen. PT und das Absolvieren von Behandlungsstunden können flexibel parallel zur Theorie begonnen werden.
400 Stunden Praktische Tätigkeit I
Über unser bundesweites Netzwerk wohnortnah organisierbar. Mindestdauer in einer Einrichtung: 3 Monate.
200 Stunden Praktische Tätigkeit II
Absolvierbar bei anerkannten Kooperationseinrichtungen.
200 ambulante Behandlungsstunden (PA) (mind. 6 abgeschlossene Fälle mit Patient:innen ab 21 Jahren)
Jede Stunde wird mit 50 % der während der Ausbildung über die Krankenkasse erzielten Einnahmen vergütet. Möglich in der Institutsambulanz, einer Lehrpraxis oder Ihrer eigenen KJP-Praxis mit Anerkennung als Kooperationseinrichtung.
50 Stunden Supervision (i. d. R. Gruppe, Verhältnis 4:1)
Online-Supervision möglich – flexibel in den Alltag integrierbar.
Selbsterfahrung
Wird in der Regel vollständig angerechnet.
Die Ausbildung ist auf zwei Jahre in Vollzeit angelegt – aber innerhalb dieses Rahmens haben Sie viel Gestaltungsspielraum.
Praktische Tätigkeit (I+II) und Behandlungsstunden können flexibel und parallel zur Theorie begonnen werden, sodass Sie Ihren individuellen Rhythmus finden können.
Die Theorieseminare folgen einem festen Curriculum mit circa 15 Seminaren – einige davon können online absolviert werden, einzelne Seminare werden für VT und TP gemeinsam angeboten.
Die Ausbildung schließt mit der mündlichen und schriftlichen Approbationsprüfung ab.
Für die Zulassung reichen Sie 4 Falldarstellungen von Patient:innenbehandlungen ein, jede mit mindestens 24 Therapiestunden. Das MAPP-Institut bereitet Sie mit einem kostenfreien Prüfungsvorbereitungsseminar darauf vor.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in.
Folgende Gebühren werden direkt an das MAPP Institut entrichtet:
Für jede durchgeführte Behandlungsstunde erhalten Sie eine Vergütung in Höhe von 50 % der über die Krankenkasse erzielten Einnahmen – anteilig lässt sich damit die Ausbildung refinanzieren.
für neue Kooperationspartner:innen übernimmt das MAPP-Institut.
Wohnortnahe Durchführung der meisten Ausbildungsbestandteile
über unser bundesweites Kooperationsnetzwerk.
Behandlungen in der eigenen Praxis möglich
Haben Sie bereits eine Praxis? Sie können Ihre Behandlungsstunden dort ableisten.
Keine Gebühr für das Auswahlgespräch
Wenn Sie als MAPP-PiA innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Approbationsprüfung mit der Doppelapprobation beginnen, entfällt die Gebühr für das Auswahlgespräch.
Begrüßungspaket · Hogrefe-Testothek · Consularia-Zugang (Online-Behandlung) · Ambulanzräume vor Ort · Online-Supervision möglich
Die Ausbildung muss bis zum 1. September 2032 abgeschlossen sein.
Ein Kursstart ist voraussichtlich letztmalig im Juni 2027 möglich.
Bewerben Sie sich jetzt oder melden Sie sich für ein erstes Gespräch mit unserem Bewerbungsmanagement. Wir begleiten Sie von der Bewerbung bis zur Approbation.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen folgende Bestandteile:
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an bewerbungsmanagement@mapp-institut.de.
Der Auswahlprozess startet ab September 2026.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Doppelapprobation erfüllen?
Voraussetzung für die Doppelapprobation ist die abgeschlossene Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Die akademischen Zugangsvoraussetzungen für die Doppelapprobation entsprechen den Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung Psychologische Psychotherapie.
Kann ich mit der Doppelapprobation beginnen, bevor meine KJP-Approbation vorliegt?
Nein. Sowohl die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in als auch die akademischen Voraussetzungen müssen vollständig gegeben sein, bevor die Ausbildung zur Doppelapprobation begonnen werden kann. Ein früherer Start ist nicht möglich.
Richtet sich die Doppelapprobation nur an approbierte KJP?
Ja. Die Doppelapprobation in der Psychotherapie richtet sich ausschließlich an approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, die zusätzlich die Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in erwerben möchten. Somit setzt sie eine abgeschlossene KJP-Ausbildung zwingend voraus.
Wie lange dauert die Doppelapprobation?
Die Ausbildung zur Doppelapprobation dauert zwei Jahre. Sie umfasst Theorie, praktische Tätigkeit und Behandlungsstunden, die auf den vorhandenen Ausbildungsbausteinen der KJP-Ausbildung aufbauen. Anstelle der regulären 4.200 Stunden sind rund 1.050 Stunden zu absolvieren.
In welchen Richtlinienverfahren wird die Doppelapprobation am MAPP-Institut angeboten?
Am MAPP-Institut wird die Doppelapprobation in den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (VT) und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) angeboten.
Welche Approbation erwerbe ich am Ende der Ausbildung?
Am Ende der Doppelapprobation legen Sie dieselbe staatliche Approbationsprüfung ab wie alle psychologischen Psychotherapeut:innen. Es handelt sich nicht um eine verkürzte oder eingeschränkte Zulassung, sondern um die vollwertige Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in mit allen berufsrechtlichen Möglichkeiten, einschließlich dem Erwerb eines Kassensitzes und der eigenständigen Abrechnung psychotherapeutischen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Kann ich die Behandlungsstunden in meiner eigenen Praxis absolvieren?
Ja. Die Behandlungsstunden können in der eigenen Praxis absolviert werden, sofern diese als Kooperationspraxis anerkannt ist. Das MAPP-Institut unterstützt bei der Anerkennung und übernimmt die anfallenden Anerkennungsgebühren.
Darf ich als KJP bereits Erstgespräche mit Erwachsenen führen?
Nein. Als approbierte:r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in sind Sie nicht befugt, Erstgespräche mit erwachsenen Patient:innen zu führen. Das Erstgespräch inkl. erstmaliges Ausfüllen des Formulars PTV-11 muss durch eine:n bereits approbierte:n psychologische:n Psychotherapeut:in erfolgen. Die gesamte Behandlung (inkl. Sprechstunden und Probatorik) erfolgt darüber hinaus unter Supervision. Bitte planen Sie dies bei der Organisation Ihrer Behandlungsstunden frühzeitig ein.
Wie kann ich meinen Kassensitz bzw. Versorgungsauftrag aufrechterhalten und gleichzeitig das Klinikpraktikum absolvieren?
Die Vereinbarkeit von Kassensitz und Klinikpraktikum hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab, die Sie mit der jeweiligen Klinik aushandeln. Das MAPP-Institut hat darauf keinen Einfluss. Wir empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit der Klinik zu suchen und die Rahmenbedingungen im Vorfeld zu klären.
Wann sollte ich mich um eine Klinik oder Praxis für die Praktische Tätigkeit kümmern?
So früh wie möglich. Wir empfehlen, bereits jetzt in der Bewerbungsphase Kontakt zu Kliniken und Praxen aufzunehmen und PT-Stellen zu sondieren. Eine Liste der bereits anerkannten Kooperationseinrichtungen können Sie unter bewerbungsmanagement@mapp-institut.de anfordern. Des Weiteren unterstützt das MAPP-Institut bei der Anerkennung neuer Einrichtungen und übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
Wann werde ich zum Auswahlgespräch eingeladen?
Für den Kursstart im Juni 2027 beginnt die Auswahlphase in der zweiten Jahreshälfte 2026. Sie müssen sich nicht aktiv darum kümmern – das MAPP-Institut meldet sich bei Ihnen, sobald der Auswahlprozess startet.
Wie werden die Ausbildungsgebühren gezahlt?
Die Ausbildungsgebühren für die Doppelapprobation werden monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Können bereits erbrachte Stunden (PT1 und PT2) aus der KJP-Ausbildung eingebracht werden?
Nein, es können nur Ausbildungsbestandteile für die Doppelapprobation angerechnet werden, die während eines gültigen Ausbilungsverhältnisses erbracht werden.
Kann ich die Stunden für die Praktische Tätigkeit in einer therapeutischen Klinik bzw. Einrichtung im KJP-Bereich absolvieren?
Nein, die 400 Stunden (PT1) bzw. die 200 Stunden (PT2) müssen in einer anerkannten Kooperationseinrichtung für den Erwachsenenbereich absolviert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie vorab unter bewerbungsmanagement@mapp-institut.de oder im Rahmen der nächsten Informationsveranstaltung zu den Ausbildungsgängen Doppelapprobation (VT/TP). Diese wird voraussichtlich am 30.09.2026 in der Zeit von 18:00-19:30 Uhr stattfinden.
Den Zugangslink erhalten Sie vor der Veranstaltung von uns per E-Mail oder auf unserer Website unter Informationsveranstaltungen.