Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde die gesamte psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung neu geregelt: Der vorherige Bildungsweg (Studium → postgraduale Ausbildung → Approbation) wird nun ein System mit frühzeitiger Approbation nach dem Masterstudium.
Erst danach beginnt eine fünfjährige Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in – vergleichbar mit dem Weiterbildungsmodell in der Facharztmedizin. Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das neue Weiterbildungssystem.
Alle Fragen auf einen Blick
Alte Ausbildung: Übergangsregelung und Fristen
🠒 Bis wann kann ich die Ausbildung nach altem Recht beginnen und abschließen?
🠒 Was passiert, wenn ich mit der alten Ausbildung nicht rechtzeitig fertig werde?
🠒 Gibt es Institute, die die alte Ausbildung auch nach 2032 noch anbieten?
🠒 Können Ausbildungsverträge am MAPP-Institut ab 2027 verlängert oder pausiert werden?
Neue Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in
🠒 Was bedeutet die neue Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut:in“?
🠒 Wie lange dauert die neue Weiterbildung und wie ist sie strukturiert?
🠒 Brauche ich die Weiterbildung um eine Kassenzulassung zu erhalten?
🠒 Welche Rolle spielen Ausbildungsinstitute künftig im neuen Weiterbildungssystem?
Finanzierung und Vergütung
🠒 Welche Kosten kommen auf Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu?
🠒 Welche Vergütung erhalten PtWs im neuen Weiterbildungssystem?
Der neue Weg zur Approbation
Was muss ich studieren, um Fachpsychotherapeut:in zu werden?
Wer zukünftig Fachpsychotherapeut:in (PP | KJP) werden möchte, benötigt zwei aufeinander aufbauende Studienabschlüsse:
- ein polyvalentes Bachelorstudium in Psychologie mit hinreichendem Anteil an klinischen Inhalten
- ein konsekutives Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie, das den Vorgaben der Approbationsordnung entspricht und zur Approbationsprüfung führt
Tipp: Prüfen Sie die Modulhandbücher Ihrer Studiengänge sorgfältig. Dort sollte eindeutig erkennbar sein,
- welche klinischen Inhalte im Bachelor abgedeckt sind,
- ob der Master explizit für die Approbationsprüfung qualifiziert,
- und ob die Studiengänge den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen (PsychThApprO)
Was bedeutet Polyvalenz im Bezug auf das Bachelorstudium?
Ein polyvalenter Bachelorstudiengang in Psychologie ist so aufgebaut, dass er mehrere berufliche und akademische Entwicklungswege offenhält – darunter die spätere Spezialisierung in der klinisch-psychotherapeutischen Richtung, aber auch in Bereichen wie Arbeits-, Organisations- oder Rechtspsychologie. Er erfüllt die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes für den Psychotherapie-Master, bietet aber auch die alten Optionen.
Für alle, die eine Approbation anstreben, ist entscheidend:
Ab dem dritten oder vierten Semester muss der klinische Schwerpunkt gewählt werden. Nur so können die im Gesetz vorgeschriebenen klinischen Inhalte, Orientierungspraktika und berufsqualifizierenden Tätigkeiten absolviert werden, die für die Zulassung zum entsprechenden Masterstudium (Klinische Psychologie und Psychotherapie) verpflichtend sind.
Was ist das Besondere am neuen Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (KLiPP)?
Der Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie ist der zentrale Baustein des neuen Ausbildungssystems: Er führt direkt zur staatlichen Approbationsprüfung und bereitet Studierende gezielt auf die praktische Arbeit als Psychotherapeut:in und später Fachpsychotherapeut:in vor.
Starker Praxisbezug
Der Master ist deutlich praxisnäher als frühere Psychologie-Master. Im Mittelpunkt stehen Inhalte, die unmittelbar in der Patientenversorgung gebraucht werden, z. B.:
- klinische Diagnostik und Behandlungsplanung
- therapeutische Gesprächsführung
- störungsspezifische Interventionen
- praktische Übungen, Rollenspiele, Trainingssituationen
Vorbereitung auf die Approbation
Ein zentrales Element ist die Anwendungsorientierte Parcoursprüfung (AOPP): ein praktischer Prüfungsteil, der klinische Handlungskompetenzen abfragt.
Auf diese Prüfung wird im Studium schrittweise vorbereitet.
Zudem umfasst das Studium verpflichtende Praxiseinsätze, die sowohl in klinisch-stationären als auch in ambulanten Einrichtungen absolviert werden.
Alte Ausbildung: Übergangsregelung und Fristen
Bis wann kann ich die Ausbildung nach altem Recht beginnen und abschließen?
Ob Sie noch nach dem alten Ausbildungssystem approbieren können, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie Ihr Bachelorstudium begonnen haben.
- Wenn Sie Ihr grundständiges Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen für die alte Ausbildung.
- Wenn Sie erst ab dem Wintersemester 2020/21 gestartet sind, fällt Ihr Studienabschluss in das neue approbationskonforme System.
Für ersteren Fall sieht die Übergangsregelung (§ 27 PsychThG) vor, dass die postgraduale Ausbildung bis zum 01.09.2032 absolviert werden kann.
Unser Tipp: Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Ausbildung nach altem Recht zu beginnen, sollten Sie zeitnah Kontakt mit unserem Bewerbungsmanagement aufnehmen. Gemeinsam klären wir wie ein Einstieg und eine spätere Approbation gelingen kann.
Unser Ziel ist es, dass alle Psychotherapeut:innen in Ausbildung rechtssicher und erfolgreich die Approbation erlangen – auch über 2027 hinaus.
Was passiert, wenn ich mit der alten Ausbildung nicht rechtzeitig fertig werde?
Laut § 27 PsychThG kann die zuständige Behörde auf Antrag bestimmen, dass eine Ausbildung auch noch nach dem 1. September 2032 abgeschlossen werden kann, wenn:
- ein besonderer Härtefall vorliegt und
- davon auszugehen ist, dass die Ausbildung spätestens am 31. August 2035 erfolgreich abgeschlossen sein wird.
Doch Achtung: Nicht jede persönliche Verzögerung gilt automatisch als Härtefall.
Diese Umstände werden nicht als Härtefall anerkannt:
- Schwangerschaft
- Elternzeit
- freiwillige Pausierungen
Alle anderen Ereignisse, wie eine schwere, unvorhersehbare Erkrankung, die plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger oder außergewöhnliche soziale Notlagen bedürfen einer Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde.
Die größten Risiken bei einem späten Einstieg sind:
- Zeitdruck: Je später der Start, desto knapper die verbleibende Zeit bis 2032
- Unvorhergesehene Unterbrechungen: Krankheit oder organisatorische Hürden können das rechtzeitige Abschließen gefährden
- Begrenzte Platzverfügbarkeit: Mit Annäherung an 2027 steigt die Nachfrage, während das Angebot sinkt, da zunehmend weniger Institute die alte Ausbildung anbieten.
Planen Sie deswegen so früh wie möglich Ihren Einstieg in die Ausbildung – unser Bewerbungsmanagement unterstützt Sie bei allen Fragen gerne.
Gibt es Institute, die die alte Ausbildung auch nach 2032 noch anbieten?
Nein, der gesetzliche Rahmen ist bundesweit einheitlich. Die Übergangsfrist ist im Gesetz klar geregelt und lässt keinen Ermessensspielraum.
Können Ausbildungsverträge am MAPP-Institut ab 2027 verlängert oder pausiert werden?
An vielen Ausbildungsinstituten werden nur noch Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen – auch am MAPP-Institut. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ausbildung rechtzeitig vor dem gesetzlichen Ablaufdatum abgeschlossen werden kann. Eine Verlängerung oder Pausierung ist dabei nicht vorgesehen.
Wenn sich während der Ausbildung jedoch zeigt, dass mehr Zeit benötigt wird, bleibt das MAPP-Institut im engen Austausch mit den Ausbildungsteilnehmenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Bausteine fristgerecht abgeschlossen werden.
Zusatzqualifikationen, Doppelapprobation, Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen: Was ist im neuen Weiterbildungssystem noch möglich?
Welche Bedeutung haben bereits absolvierte oder geplante Zusatzqualifikationen im neuen System? Welche Übergangsregelungen gelten für laufende oder neu beginnende Qualifizierungen? Wie lange bleibt die Doppelapprobation (KJP ➝ PP) noch möglich?
Ein zukünftiger Beitrag klärt, was für angehende und bereits approbierte Psychotherapeut:innen jetzt wichtig ist.
Neue Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in
Was bedeutet die neue Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut:in“?
Die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut:in“ signalisiert, dass eine approbierte Person die neue Weiterbildung vollständig durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat. Sie steht für die erweiterte fachliche Qualifikation, die über das Masterstudium und die Approbation hinausgeht.
Damit geht einher:
- eine verfahrensspezifische Fachkunde
- die Eintragung in das Arztregister
- die Abrechnungsgenehmigung psychotherapeutischer Leistungen
Wie lange dauert die neue Weiterbildung und wie ist sie strukturiert?
Die neue Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in dauert fünf Jahre und kann nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums und der Approbation begonnen werden.
Nach der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (welche durch die Landespsychotherapeutenkammern konkretisiert werden) besteht sie aus verschiedenen praktischen Tätigkeiten, umfangreicher Theorievermittlung, verpflichtender Selbsterfahrung und Supervision der Behandlungsfähigkeit.
Der Gesetzgeber hat dabei drei zentrale Praxisabschnitte vorgesehen:
- Zwei Jahre stationäre Tätigkeit, meist in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken
- Zwei Jahre ambulante Tätigkeit, z. B. in Praxen oder psychotherapeutischen Ambulanzen
- Ein Jahr im selbst gewählten Bereich, z. B. in Forschung, Beratung oder spezialisierten Einrichtungen
Vermittelt werden u. a. störungsspezifische Interventionen, psychotherapeutische Beziehungsgestaltung, ethische und rechtliche Grundlagen sowie wissenschaftlich fundierte Behandlungsstrategien.
Weitere Informationen zur Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in am MAPP-Institut stellen wir auf unserer Website bereit.
Brauche ich die Weiterbildung um eine Kassenzulassung zu erhalten?
Ja, die Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in ist zwingend erforderlich, wenn Sie eigenverantwortlich mit gesetzlich Versicherten arbeiten und Leistungen selbstständig abrechnen möchten.
Nach der Approbation dürfen Sie zwar den Berufstitel „Psychotherapeut:in“ führen, besitzen aber noch keine sozialrechtliche Abrechnungsgenehmigung. Diese erhalten Sie erst nach Abschluss der Weiterbildung, dem Erwerb der Fachkunde und der Eintragung in das Arztregister.
Wichtig: Im klinischen oder institutionellen Anstellungsverhältnis ist die Weiterbildung nicht notwendig, um Patient:innen zu behandeln.
Welche Rolle spielen Ausbildungsinstitute künftig im neuen Weiterbildungssystem?
Im neuen System übernehmen bisherige Ausbildungsinstitute zwei mögliche Funktionen: Weiterbildungsstätte oder Weiterbildungsinstitut – vorausgesetzt, sie werden von der zuständigen Psychotherapeutenkammer akkreditiert.
Weiterbildungsstätte (z. B. Kliniken, Ambulanzen, Praxen) sind für die praktischen Anteile der Weiterbildung verantwortlich. Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PtW) arbeiten dort in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis und führen ambulante sowie stationäre Behandlungen durch.
Weiterbildungsinstitut übernehmen die theoretische Weiterbildung, die Selbsterfahrung und die Supervision der Behandlungsstunden.
Beide Einrichtungen können getrennt voneinander arbeiten oder im Rahmen eines Kooperationsvertrags gemeinsam ein strukturiertes Weiterbildungskonzept anbieten.
Das MAPP Institut ist durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) als Weiterbildungsinstitut und Weiterbildungsstätte akkreditiert.
Finanzierung und Vergütung
Welche Kosten kommen auf Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu?
Die konkreten Kosten der neuen Weiterbildung stehen derzeit noch nicht endgültig fest. Viele Finanzierungsfragen, etwa zur Beteiligung von Kostenträgern, Kliniken und öffentlichen Stellen, werden aktuell zwischen Ländern, Kammern und Krankenkassen abgestimmt.
Sicher ist jedoch:
- Die praktischen Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung erfolgt im Anstellungsverhältnis.
PtW erhalten ein regelmäßiges Gehalt, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie ggf. tarifliche Vergütung oder Teilzeitmodelle.
Die Finanzierung der neuen Weiterbildung ist in weiten Teilen bisher leider ungeklärt. Sobald wir konkrete Aussagen zur Finanzierung der Weiterbildung am MAPP Institut treffen können, werden wir entsprechende Informationen veröffentlichen
Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten und sprechen Sie potenzielle Arbeitgeber direkt zur Finanzierung an. In einigen Regionen gibt es Sonderregelungen oder Zuschüsse, z. B. durch Krankenkassen oder für PtW in ambulanten Praxen.
Welche Vergütung erhalten PtWs im neuen Weiterbildungssystem?
PtW sollen für ihre psychotherapeutische Arbeit fair und tariflich vergütet werden. Die genaue Höhe ist aktuell noch nicht bundeseinheitlich festgelegt und Bestandteil von verschiedenen Verhandlungen.



