Zusatzqualifikation zur Gruppenpsychotherapie
in den beiden Richtlinienverfahren TP und VT (PP/KJP)
(entsprechend den §§ 6 Abs.5 bzw. 7 Abs.4 der Psychotherapievereinbarung)
Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Die Leitung einer Gruppentherapie erfordert spezialisierte fachliche Kompetenzen und methodisches Feingefühl. Psychotherapeut:innen, die Gruppensitzungen anbieten möchten, werden gezielt darin geschult,
die Gruppendynamik konstruktiv zu steuern,
ein respektvolles Miteinander zu fördern
und sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden gleichermaßen von der gemeinsamen Arbeit profitieren.
Eine sorgfältige Auswahl der Gruppenmitglieder sowie die kontinuierliche Anpassung therapeutischer Methoden sind dabei zentral – um auf die individuellen Bedürfnisse innerhalb des Gruppensettings gezielt eingehen zu können.