Psychologische Psychotherapie
Für die Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (VT & TP) sieht das Psychotherapeutengesetz von 1999 folgende akademische Zugangsvoraussetzungen vor:
- Universitärer Master- oder Diplomabschluss in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie beinhaltet
- Master in Rehabilitationspsychologie der Hochschule Magdeburg/Stendal
Bestehen Zweifel, ob ein bestimmter Studienabschluss hinreichend für die Zulassung zur Weiterbildung ist, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Weiterbildung an das
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt
06106 Halle
z. Hd. Frau Schönian
Tel.: +49 345 514-3264
Beginn & Ort
Psychologische Psychotherapie – Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
Ein neuer Kurs beginnt jedes Jahr im April in Magdeburg.
Psychologische Psychotherapie – Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Ein neuer Kurs beginnt jedes Jahr im April in Halle/Saale.
Ein Quereinstieg in bereits laufende Kurse oder ein vorzeitiger Beginn der Weiterbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die Ausbildungsleitung.
Kinder- &
Jugendlichenpsychotherapie
Zugangsvoraussetzungen
Für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VT & TP) sieht das Psychotherapeutengesetz von 1999 folgende akademische Zugangsvoraussetzungen vor:
- Universitärer Master- oder Diplomabschluss in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie beinhaltet
- Diplom- oder Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie der Hochschule Magdeburg/Stendal
- Diplom- oder Masterabschluss der Pädagogik oder Sozialpädagogik
- Bachelor in Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit
- Diplom- Heilpädagogik
- Diplom- Musiktherapie
Bestehen Zweifel, ob ein bestimmter Studienabschluss hinreichend für die Zulassung zur Weiterbildung ist, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Weiterbildung an das
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt
06106 Halle
z. Hd. Frau Schönian
Tel.: +49 345 514-3264
Mail: Kerstin.Schoenian@lvwa.sachsen-anhalt.de
Seitens des MAPP-Instituts werden Bachelor-Absolventen unter der Maßgabe aufgenommen, vor Abschluss der KJP-Weiterbildung einen Master abzuschließen.
Weiterbildungsinhalt
Am MAPP-Institut erfolgt die Weiterbildung verfahrensspezifisch – also verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch fundiert. Die Entscheidung für ein Richtlinienverfahren ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich.
Die Veranstaltungen finden grundsätzlich an Wochenenden statt.
Theorie
Gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) umfasst die theoretische Weiterbildung die Vermittlung von Grundkenntnissen (200 Stunden) und vertiefenden Kenntnissen (400 Stunden). Sie dient der Erweiterung und Vertiefung psychotherapeutischen und psychodiagnostischen Wissens im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich und beinhaltet auch das Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten. Die Theoriestunden können durch den Besuch von 10 – 12 Wochenenden im Jahr in insgesamt drei Jahren absolviert werden.
Über das institutsinterne Management- System MAPPSYS haben Weiterbildungsteilnehmer Einblick auf die eigenen Seminartermine als auch auf die der anderen Kurse, um andere interessante Seminare zu entdecken oder Nachholtermine auszuwählen.
Selbsterfahrung
Die Gruppenselbsterfahrung umfasst 120 Stunden und ist entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung verfahrensspezifisch.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Förderung und Entwicklung einer persönlichen und interaktionellen therapeutischen Kompetenz sowie die Veränderung wenig zielführender Persönlichkeitsmerkmale. Beides wird gleichermaßen durch Vertiefung der Selbstreflexion und Selbsterkenntnis erreicht.
Das MAPP-Institut ermöglicht den angehenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP-VT & KJP-TP) die zusätzliche Durchführung von 20 Einzelselbsterfahrungsstunden und unterstützt dieses Anliegen finanziell.
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit umfasst laut KJPsychTh-APrV mindestens 1800 Stunden. Hiervon sind mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung zu erbringen.
Sie findet in Einrichtungen statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Durchführung von Psychotherapien gehört, so dass sie die Umsetzung der theoretisch- methodischen Weiterbildungsinhalte in die Berufspraxis ermöglichen und gewährleisten.
Das Psychotherapeutengesetz verlangt für die stationäre Praktische Tätigkeit einen Zeitraum von 1 Jahr und für die ambulante Praktische Tätigkeit einen Zeitraum von 6 Monaten.
Ziel der Praktischen Tätigkeit ist es, Patienten mit unterschiedlichen Störungsbildern kennenzulernen, praktische Anleitungen für die Diagnostik zu erhalten, sich an Dokumentation, Organisation und Evaluation zu beteiligen oder Techniken der Gesprächsführung zu beobachten.
Praktische Ausbildung
Mit der Praktischen Ausbildung kann frühestens nach der Hälfte der Weiterbildungszeit begonnen werden. Voraussetzung für den Beginn ist die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung, der Nachweis von mindestens 600 Stunden Praktischer Tätigkeit, mindestens 5 Falldokumentationen sowie der Besuch des Seminares „Einführung in die Praktische Ausbildung“.
In der Praktischen Ausbildung führen die Weiterbildungsteilnehmer eigene psychotherapeutische Patientenbehandlungen unter Supervision durch. Dabei sind die 150 Supervisionsstunden gleichmäßig auf die geforderten 600 Behandlungsstunden zu verteilen. Im Schnitt wird folglich nach jeder vierten Behandlungsstunde eine Supervisionsstunde erfolgen.
100 Stunden sind als Gruppensupervision abzuleisten. Die verbleibenden 50 Stunden müssen als Einzelsupervision durchgeführt werden.
Der Behandlungsverlauf ist entsprechend zu dokumentieren und die eigenen Behandlungsstunden im Abrechnungssystem des MAPP-Instituts einzutragen. Dazu erhält jeder Weiterbildungsteilnehmer leihweise einen Laptop, das sogenannte MappBook, zur Verfügung gestellt.
Freie Spitze
Laut Gesetz sind bis zu 930 Stunden der Weiterbildung inhaltlich nicht exakt festgelegt bzw. geben den Instituten Freiräume, diese nach ihrem Ermessen auszugestalten. Im MAPP-Institut gilt derzeit folgende Festlegung bzgl. der Aufteilung der Stundenzahl:
- 400 Stunden Literaturstudium
- 140 Stunden Kleingruppenarbeit / Plenum
- 100 Stunden Anträge / Berichte
- 140 Stunden Vor-/Nachbesprechung der Behandlungsfälle
- 100 Stunden Vor-/Nachbesprechung der Selbsterfahrung
- 50 Stunden Teilnahme an Fortbildungen (Gruppenpsychotherapie, Hypnose etc. auch extern)
Prüfungen
Nach 1 ½ Jahren kann die Zwischenprüfung abgelegt werden. Diese ist mündlich und findet in der Hauptgeschäftsstelle in Magdeburg statt.
Die Abschlussprüfung ist zweigeteilt. Der schriftliche Teil erfolgt zentral in Halle am Landesprüfungsamt. Der mündliche Teil erfolgt in Magdeburg. Mit Bestehen beider Prüfungsteile erlangen die Weiterbildungsteilnehmer die Fachkunde und können damit die Approbationsurkunde bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.
Beginn & Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
Ein neuer Kurs beginnt jedes Jahr im Oktober. Jährlich wechselnd starten diese entweder in Magdeburg oder in Halle/Saale.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Ein neuer Kurs beginnt in der Regel jedes Jahr im Oktober in Neubrandenburg. Zudem starten die Kurse jährlich wechselnd im Oktober entweder in Magdeburg oder in Halle/Saale.
Besonderheit
Für Bachelor- Absolventen besteht die Verpflichtung, gleichzeitig zur Weiterbildung ein Masterstudium im pädagogischen oder psychologischen Feld zu absolvieren. Bitte beachten Sie dazu unser Kombinationsangebot KJP-Weiterbildung und Master MEU. Nähere Informationen zum Studium finden Sie unter: www.meu.de
Ein Quereinstieg in bereits laufende Kurse oder ein vorzeitiger Beginn der Weiterbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die Ausbildungsleitung.
Infoveranstaltung
Termine: XXX
Jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Klausenerstr. 12, 39112 Magdeburg
Bei allen Informationsveranstaltungen erhalten Sie Informationen zu den grundsätzlichen Bedingungen der Weiterbildung.
Es handelt sich um kostenfreie Veranstaltungen, zu denen Sie sich anmelden können. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: info@mapp-institut.de
Bewerbung
Gebühren
Das Psychotherapeutengesetz ermöglicht eine Weiterbildung in Vollzeit (Dauer: 3 Jahre) oder Teilzeit (Dauer: 5 Jahre).
Bei der 3-jährigen Variante werden die Gebühren in 36 Monatsraten bezahlt. Die Weiterbildung kann frühestens nach drei Jahren abgeschlossen werden.
Bei der 5-jährigen Variante werden die Gebühren in 60 Monatsraten bezahlt, das Gesamtentgelt ist wegen des Inflationsausgleichs leicht erhöht. Eine Anmeldung zur Prüfung kann bei 5-jährigen Verträgen erst nach Ablauf der Weiterbildungszeit, also nicht vor Vollendung von fünf Jahren erfolgen – auch dann nicht, wenn entgegen der ursprünglichen Planung doch bereits früher alle Weiterbildungsbestandteile absolviert wurden.
- Vollzeit (3 Jahre)16.344,00 €► 454,00 € / Monat
- Teilzeit (5 Jahre)16.851,00 €► 280,85 € / Monat
Die Kosten für Supervision und Gruppenselbsterfahrung sind bereits inkludiert.
Für Teilnehmer der Weiterbildung Psychologische Psychotherapie tiefenpsychologisch fundiert belaufen sich die Kosten auf:
- Vollzeit (3 Jahre)18.360,00 €► 510,00 € / Monat
- Teilzeit (5 Jahre)18.909,00 €► 315,15 € / Monat
Die Kosten für Supervision, Einzel- und Gruppenselbsterfahrung sind bereits inkludiert.
Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 150,00 € für das Auswahlseminar und 490,00 € Prüfungsgebühr erhoben.
Ab dem 6. Ausbildungsjahr wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 € pro Monat (Semestergebühr) einbehalten.
FAQ zur Ausbildungsreform
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