FAQs
1. Zugangsvoraussetzung zur postgradualen Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
Akademischer Abschluss (Uni/FH) in Pädagogik, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Musiktherapie,
Klinischer Psychologie oder Rehabilitationspsychologie.
Bachelor-Absolventen werden unter der Voraussetzung aufgenommen, dass sie sich verpflichten, parallel zur Ausbildung einen Master-Abschluss zu erwerben!
2. Zugangsvoraussetzung zur postgradualen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP):
Diplom bzw. Master in Psychologie
Neu: Auch der Master in Rehabilitationspsychologie (Hochschule Magdeburg / Stendal) wurde seitens des Landesprüfungsamt als äquivalent beurteilt, so dass Sie auch mit diesem Abschluss eine Zugangsvoraussetzung für die PP-Ausbildung erworben haben.
Bei Zweifeln an der Zugangsvoraussetzung stellen wir gegebenenfalls eine Äquivalenzanfrage an das Landesprüfungsamt. Bitte einfach nachfragen!
3. Die Klinik oder Praxis, in der ich Praktikum machen möchte, (der Supervisor, den ich mir gesucht habe) gehört nicht zu Ihren Kooperationspartnern.
Weitere Kooperationspartner können jederzeit anerkannt werden. Allerdings bedarf es immer eines gewissen Zeitvorrats, da die Anerkennung über das Landesprüfungsamt läuft. In Einzelfällen kann dies zu einer mehrmonatigen Verzögerung führen. Die Kosten für die Anerkennung neuer Kooperationspartner (Kliniken, Praxen) trägt der jeweilige Ausbildungskandidat (ca. 80 Euro). Die Anerkennung weiterer Supervisoren ist kostenfrei.
4. Ich habe schon Praktika in Kliniken gemacht. Werden Sie anerkannt?
Grundsätzlich nein. Es ist laut Gesetz unmöglich, Inhalte in die Ausbildung einzubringen, die vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages absolviert wurden. Ausnahme sh. 7.
5. Kann man die beiden Ausbildungen in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Psychologischer Psychotherapie gleichzeitig absolvieren?
Nein. Absolventen der Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie können nach der Approbation in einem verkürzten Kurs die Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten. Absolventen ohne Abschluss in Psychologie ist der Zugang zur Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie grundsätzlich nicht möglich.
6. Kann man die Ausbildung unterbrechen?
Ja, eine Unterbrechung von bis zu einem Jahr ist auf Antrag möglich (z. B. wegen Schwangerschaft / Erziehungszeit).
7. Kann man von einem anderen Institut zum MAPP wechseln und umgekehrt?
Wir erkennen auf Anfrage bestimmte Teile der Ausbildung, die an anderen Instituten abgeleistet wurden, an und gewähren unter Umständen auch einen Preisnachlass. Hierzu sind Einzelverträge erforderlich.
Für unsere KandidatInnen besteht eine halbjährliche Kündigungsfrist ihres Ausbildungsvertrages. Ob die bei uns absolvierten Teile bei einem anderen Institut anerkannt werden, muss dort angefragt werden. Innerhalb des DGVT-Ausbildungsverbundes ist die gegenseitige Anerkennung relativ unproblematisch, muss aber dennoch im einzelnen mit der jeweiligen Ausbildungsleitung abgesprochen werden.
8. Ist das eine berufsbegleitende Ausbildung?
Im Prinzip ja. Jedoch lehrt die Erfahrung, dass für das klinische Praktikum von mindestens 1 Jahr und 1200 Stunden die sonst übliche Arbeitszeit zumindest reduziert werden muss, wenn nicht sogar gekündigt werden muss. Schließlich erlernt man ja einen neuen Beruf!
9. Sind es nun 3 oder 5 Jahre?
Das Psychotherapeutengesetz sieht eine 3- oder eine 5jährige Variante vor. Tatsächlich sind aber die Realitäten der Praktika mit diesen gedachten Varianten kaum vereinbar. Bei werden künftig alle Lehrgänge so eingestellt, dass die Inhalte prinzipiell in 3 Jahren zu schaffen wären (also die Anmeldung zur Prüfung nach 3 Jahren möglich wäre), es aber dem jeweiligen Ausbildungsteilnehmer obliegt, die Ausbildung so zu organisieren, dass es für den jeweiligen privaten und beruflichen Zusammenhang passt. Erfahrungsgemäß lässt sich die Psychotherapieausbildung mit allen Inhalten unter insgesamt 4 Jahren kaum schaffen.
Seitens des Landesprüfungsamt liegen uns bislang für beide verhaltenstherapeutische Ausbildungsgänge dreijährige Genehmigung vor. Die tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung läuft derzeit noch auf 5jähriger Basis, soll aber ab Oktober 2008 umgestellt werden.
Für weitere Fragen: Kontakt:
Geschäftsstelle MAPP-Institut, Klausenerstraße 15, 39112 Magdeburg
Ambulanz- und Ausbildungsleitung: Dr. Wolfgang Pilz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Sprechzeit: Dienstag, 12.30-13.30 Uhr
Sekretariat Institutsambulanz: Frau Heike Paul
Tel: 0391-5355887
Fax: 0391-5355889
E-Mail: pilz[at]mapp-institut.de oder per Kontaktformular
Verbindliche Sprechzeit:
Kontoverbindung:
Volksbank Magdeburg
Kto.-Nr.: 1327429
BLZ: 8109327






